Ethische Geschäftspraktiken

Supplier Code of Conduct

Lieferanten sollen ihre Geschäfte auf ethische Art und Weise betreiben und mit Integrität handeln.

Geschäftsintegrität

Jegliche Bestechung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche und Unterschlagung sind verboten. Lieferanten dürfen keine Vorteile gewähren, Bestechungsgelder anbieten, zahlen oder annehmen. Dies gilt auch für illegale Anreize (z.B. Schmiergeld) sowie jegliche rechtswidrige Beeinflussung in geschäftlichen oder staatlichen Beziehungen. Auch dürfen keine Vermittelnde (z.B. Subunternehmen, Großhandel, Agenturen, Berater*innen oder andere Beziehungen) für die Abwicklung oder Unterstützung solcher Tätigkeiten eingesetzt werden. Lieferanten müssen gegen Bestechung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche und Veruntreuung in allen Formen Maßnahmen ergreifen.

Lieferanten müssen wirksame Programme zur Verhinderung und Meldung von Betrug implementieren.

Lieferanten müssen Boehringer Ingelheim alle Vorfälle von Betrug (bestätigte oder in Untersuchung befindliche Vorfälle) im Zusammenhang mit Geschäften mit Boehringer Ingelheim melden, unabhängig von ihrer Erheblichkeit.

Geschenke, Mahlzeiten, Entertainment

Lieferanten in bestehender Geschäftsbeziehung mit Boehringer Ingelheim oder solche, die eine solche anstreben, sollen keine Geschenke, Zuwendungen, Bewirtungen, Mahlzeiten oder Unterhaltungsaktivitäten anbieten, weder gegenüber Menschen im Unternehmen Boehringer Ingelheim, Vertreter*innen von Regierungen/Regulierungsbehörden noch anderen Geschäftsbeziehungen in Situationen, in denen dies die Entscheidung des/der Mitarbeiter*in oder der Regulierungsbehörde in Bezug auf die Geschäftsbeziehung beeinflussen könnte.

In manchen Situationen können geringwertige Geschenke, Mahlzeiten oder Entertainment bzw. Unterhaltungsaktivitäten nur unter der Bedingung akzeptiert werden, wenn es sich dabei nicht um Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, wenn sie der üblichen Geschäftspraxis entsprechen, nicht häufig oder teuer sind und nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Mitarbeiter*innen von Boehringer Ingelheim dürfen weder direkt noch indirekt Wertgegenstände von Menschen oder Unternehmen annehmen, die mit dem Unternehmen Geschäfte tätigen möchten.

Fairer Wettbewerb

Lieferanten müssen ihre Geschäfte in Einklang mit fairem und intensivem Wettbewerb und unter Einhaltung geltenden Kartellrechts tätigen. Lieferanten müssen faire Geschäftspraktiken einhalten, einschließlich korrekter und wahrheitsgemäßer Werbung.

Identifizierung von Bedenken

Lieferanten müssen alle Mitarbeitenden oder in Subunternehmen Beteiligten anhalten, Bedenken oder illegale Aktivitäten zu melden, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigung fürchten zu müssen, und ggf. Untersuchungen und Korrekturmaßnahmen einleiten.

Tierschutz

Lieferanten berücksichtigen in der Zusammenarbeit mit Boehringer Ingelheim das Prinzip der „3R“ (Reduction, Replacement, Refinement, zu Deutsch: Reduzieren, Ersetzen, Verbessern). Wann immer dies wissenschaftlich möglich und für die Regulierungsbehörden akzeptabel ist, sollten Lieferanten außerdem vor der Durchführung von Tierversuchen mögliche alternative (tierfreie) Untersuchungsmethoden prüfen, um so die Gesamtzahl der Tierversuche zu reduzieren. Weiterhin müssen Lieferanten auch das „vierte R“ berücksichtigen. Dieses steht für Responsibility, zu Deutsch: Verantwortung. Alle, die im Namen von Boehringer Ingelheim Tierversuche durchführen oder Tiere in Einrichtungen verwenden, werden dadurch zur Einhaltung höchster Standards verpflichtet.

Nagoya-Protokoll

Boehringer Ingelheim unterstützt die Ziele der Konvention der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (UN CBD) und des Nagoya-Protokolls. Wir befassen uns mit den Aspekten der biologischen Vielfalt, die für die Aktivitäten in unserer Geschäfts- und Lieferkette relevant sind. Lieferanten stellen daher sicher und garantieren, dass die Anforderungen des genannten Protokolls erfüllt sind. Dazu zählen alle Materialien pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Ursprungs oder traditionellen Wissens, die an Boehringer Ingelheim geliefert werden und den geltenden Gesetzen unterliegen. Dies betrifft die Gesetze über Zugang zu genetischen Ressourcen und der Aufteilung daraus resultierender Gewinne, gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt, sowie laut den Definitionen im Ursprungsland des genannten Materials. Es gilt ebenso für die Zugangsmaßnahmen zu genetischen Ressourcen gemäß dem Nagoya-Protokoll sowie der fairen und gerechten Aufteilung, der die sich aus einer Nutzung ergebenden Vorteile.

Konfliktmineralien

Lieferanten stellen sicher, dass die an Boehringer Ingelheim gelieferten Produkte keine aus Mineralien oder ihren Derivaten gewonnenen Metalle enthalten, die aus Konfliktgebieten stammen, in welchen bewaffnete Gruppen schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, und direkt oder indirekt finanziert oder begünstigt werden.

Schutz personenbezogener Daten und Datenschutz

Lieferanten müssen Individuen im Rahmen der Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und Datenschutz respektieren. Sie verwenden personenbezogene Daten (z.B. von Patienten, Mitarbeitern oder Kunden) gemäß den Vorgaben zum Datenschutz.

Lieferanten müssen vertrauliche Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die sie von Boehringer Ingelheim erhalten oder in dessen Auftrag verarbeiten, schützen und aktiv Verlust, Missbrauch, Diebstahl, Betrug, unerlaubtem Zugriff, Offenlegung oder Änderungen vorbeugen. Dies umfasst auch die unautorisierte Kommunikation und/oder die Veröffentlichung von Informationen, welche von oder für Boehringer Ingelheim erhalten oder beschafft wurden.

Vertraulichkeit

Lieferanten müssen vertrauliche Informationen von Boehringer Ingelheim schützen. Ist ein Austausch vertraulicher Informationen mit Boehringer Ingelheim notwendig, muss zuvor eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Boehringer Ingelheim abgeschlossen werden. Alle Geschäftspartner müssen sicherstellen und nachweisen können, dass sie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Informationen umgesetzt haben.

Unautorisierte Nutzung, Weitergabe und jeglicher Verlust von vertraulichen Daten in Verbindung mit Boehringer Ingelheim müssen dem Compliance Officer von Boehringer Ingelheim unverzüglich gemeldet werden (siehe Abschnitt „Ansprechen von Fragen und Bedenken“).

Korrektheit geschäftlicher Aufzeichnungen

Alle Finanzbücher und -aufzeichnungen müssen den allgemein anerkannten Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Aufzeichnungen müssen in allen wesentlichen Aspekten korrekt sein. Aufzeichnungen müssen leserlich und transparent sein und tatsächliche Zahlungen und Transaktionen widerspiegeln.

Geistiges Eigentum

Rechte am geistigen Eigentum müssen respektiert werden. Die Übertragung von Technologien und Know-how muss so umgesetzt werden, dass der Schutz geistiger Eigentumsrechte sichergestellt ist.

Einhaltung von Handelsbestimmungen

Lieferanten müssen alle geltenden Import- und Exportkontrollgesetze, Bestimmungen und Sanktionen des Landes, in dem der Lieferant ansässig ist, den USA und aller Länder, in denen Transaktionen durchgeführt werden, einschließlich Import, Export, Re-Export, Transfer oder Offenlegung, einhalten. Dies umfasst alle Arten von Transaktionen von Waren, Software, Technologie oder technischer Unterstützung, die Handelseinschränkungen unterliegen könnten, unabhängig von der Art des Transfers. Lieferanten müssen mit Boehringer Ingelheim bei der Bestimmung anwendbarer Exportkontrolleinschränkungen zusammenarbeiten. Zusätzlich müssen Lieferanten andere geltende Handels- und Zollgesetze in vollem Umfang einhalten.

Interessenkonflikt

Lieferanten sollten jegliche Interaktionen mit Mitarbeiter*innen von Boehringer Ingelheim vermeiden, die einen Konflikt mit dem Handeln im besten Interesse von Boehringer Ingelheim darstellen könnten oder diesen Anschein erwecken könnten. Beispielsweise sollten Lieferanten keine Mitarbeiter*innen von Boehringer Ingelheim beschäftigen oder anderweitige Zahlungen an sie leisten, die nicht gemäß den Verträgen mit Boehringer Ingelheim erfolgen.
Falls ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eines Lieferanten eine Verwandtschafts- oder eine andere Beziehung mit oder zu einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin von Boehringer Ingelheim hat, die einen Interessenkonflikt darstellen könnte, muss der Lieferant Boehringer Ingelheim über diesen Umstand informieren.

Klinische Studien

Bei klinischen Studien im Auftrag von Boehringer Ingelheim müssen alle klinischen Studien den globalen Standards der Good Clinical Practices (zu Deutsch: Gute klinische Praxis) und geltenden lokalen regulatorischen Anforderungen entsprechen und ethischen Grundsätzen folgen. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass diese Studien höchsten Wert auf die Gesundheit und Sicherheit freiwilliger Probanden legen und gleichzeitig die Interessen von Wissenschaft und Gesellschaft respektieren.

Humane Bioproben

Die Verwendung von Humanbioproben („HB“) und damit zusammenhängenden Daten (d.h. spenderbezogene Daten) ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung neuer Arzneimittel und Diagnoseprodukte, welche die Erkennung, Verhütung, Diagnose, Intervention, Behandlung und Heilung von Krankheiten ermöglichen. Boehringer Ingelheim engagiert sich für die verantwortungsvolle Nutzung von HB und damit zusammenhängenden Daten, indem es die geltenden gesetzlichen, behördlichen und internen Bestimmungen der Unternehmenspolitik von Boehringer Ingelheim einhält und bei der Akquisition und Nutzung von Human Bioproben in der Geschäftspraxis beachtet. Boehringer Ingelheim wird bei allen Akquisitions-, Sammel-, Speicher- und Analyseverfahren hohe ethische, rechtliche, qualitative, Datenschutz- und Privatsphärenstandards anwenden. Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften zu HB einhalten und die Einwilligung nach Aufklärung (und gegebenenfalls Zustimmung) für HB einholen.

Produktqualität und Integrität der Lieferkette

Lieferanten, die an der Versorgung mit und an der Herstellung, Verpackung, Umverpackung, Prüfung, Lagerung und Vertrieb von Materialien/Produkten im Auftrag von Boehringer Ingelheim beteiligt sind, stellen sicher, dass geltende Qualitätsbestimmungen und Anforderungen der Good Manufacturing Practice (zu Deutsch: Gute Herstellungspraxis), der Good Distribution Practice (zu Deutsch: Gute Vertriebspraxis) und der Good Laboratory Practice (zu Deutsch: Gute Laborpraxis) für die Märkte, in denen die Produkte hergestellt, registriert und vertrieben werden, eingehalten werden.

Darüber hinaus müssen Lieferanten zum Schutz von Patient*innen und Produkten die Integrität ihrer Lieferkette sicherstellen und somit Fälschungen und Verfälschungen verhindern (WHO; EU Fälschungsrichtlinie; US Drug Quality and Security Act).

Marketing und Werbepraktiken

Alle Marketing- und Werbematerialien und -aktivitäten müssen hohen ethischen, medizinischen und wissenschaftlichen Standards genügen und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Im Umgang mit Angehörigen der medizinischen Fachkreise, Patient*innen oder Tiergesundheitspersonal müssen alle Lieferanten entsprechende Branchen-Verhaltensstandards einhalten, die für sie gelten. Dies schließt die Standards der European Federation of Pharmaceutical Industries & Associations (EFPIA), der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und der Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA) ein.

Vielfalt in Geschäftsbeziehungen

Boehringer Ingelheim geht davon aus, dass vielfältige Talente und Perspektiven wesentlich für den Erfolg sind, insbesondere da unser Unternehmen die Bedürfnisse seiner Kundschaft erfüllen möchte. Es ist das Ziel von Boehringer Ingelheim, qualitativ hochwertige Waren, Dienstleistungen und Materialien von Unternehmen zu beziehen, die im Eigentum von Frauen, sowie Minderheiten, Veteranen, Menschen mit Behinderungen, Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender oder anderen Personen sind, die die globale Vielfalt repräsentieren, oder diese beschäftigen. Auch unsere Lieferanten sind angehalten dieses Ziel zu verfolgen.

Verfahrensanweisungen

Alle Beteiligten bei Boehringer Ingelheim folgen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen einer Reihe an Richtlinien. Geschäftliche Aspekte und/oder Verhandlungen in Bezug auf den vorgeschlagenen Kauf werden vom Einkauf koordiniert, wobei Mitarbeiter*innen von Boehringer Ingelheim ggf. erforderlichen Input geben und technische Hilfestellung leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Leistungserbringung erst nach Eingang einer Bestellung oder eines unterzeichneten Vertrags bei dem Lieferanten begonnen werden sollte. Ein Arbeitsbeginn ohne vertragliche Vereinbarung geschieht auf eigenes Risiko des Lieferanten. Wenn eine Bestellung aufgegeben wird, muss auf allen dazugehörenden Rechnungen die jeweilige Bestellnummer angegeben werden. In manchen Fällen ist vor dem Einsatz von Materialien und Dienstleistungen eine formelle Qualifizierung erforderlich.

Verwendung des Namens, der Marken oder des Logos von Boehringer Ingelheim

Die Verwendung des Namens, der Marken-/Warenzeichen oder anderer, ähnlicher Informationen in Werbung, Medienveröffentlichungen oder Produktempfehlungen des Lieferanten ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Boehringer Ingelheim nicht gestattet.

Medien und Public Relations

Boehringer Ingelheim hat Richtlinien und Prozesse für externe Kommunikation festgelegt. Nur autorisierte Offizielle von Boehringer Ingelheim dürfen gegenüber den Medien oder der Öffentlichkeit Aussagen über Boehringer Ingelheim oder die Produkte des Unternehmens machen.

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